Neues, kantonales Jagdgesetz ab 1.1.2023
Ab Beginn des neuen Jahres 2023 ist das neue Jagdgesetz im Kanton Zürich in Kraft und hat den Schutz der Wildtiere zum Zweck. Doch wen betrifft das neue Jagdgesetz? Nur die Jäger? Nein, auch die Bevölkerung wird in die Pflicht genommen, sich mit den folgenden drei Regeln für die Wildtiere einzusetzen:
1. Fütterungsverbot für Wildtiere und Vögel
Gemeint sind in diesem Zusammenhang Füchse, Dachse, verwilderte Hauskatzen, Greifvögel, Elstern, Krähen, Stadttauben. Wegen der Taubenfütterung werden in Winterthur Plakate aufgestellt, die auf das neue Gesetz aufmerksam machen. Igel und Eichhörnchen sind vom Fütterungsverbot ausgenommen. Ein massvolles Füttern von Singvögeln und Wasservögeln ist weiterhin erlaubt und in besonders harten Wintern sinnvoll. Futterplätze sind dabei wegen drohender Ansteckung mit Krankheiten sauber zu halten. Wie dem Landboten vom 5.1.2023 zu entnehmen ist, drohen bei Zuwiederhandlung Bussen bis Fr. 200.-
2. Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit
Neu gilt für die Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Damit will man den Mutter- und Jungtieren eine möglichst stressfreie Aufzucht ermöglichen.
3. Stacheldrahtzäune sind im Wald und auf offener Flur nicht mehr erlaubt
Diese Massnahme zielt darauf ab, dass sich Tiere nicht mehr im Stacheldraht verfangen und deswegen qualvoll sterben.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 3.11.2022.